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   OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20   

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OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20 (https://dejure.org/2021,3138)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 EO 200/20 (https://dejure.org/2021,3138)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 EO 200/20 (https://dejure.org/2021,3138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 19 Abs 4 S 1; GG Art 33 Abs 2; ThürLaufbG § 34; TVöD § 18
    Beförderungen; Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten; Angestellter; Anforderungsprofil; Arbeitszeugnis; Ausschreibung; Beamter; Bedarfsbeurteilung; Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Einzelbewertung; Einzelmerkmal; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten; Leistungsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Vorerst keine neue Leitung für das Landesarchiv Thüringen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - Juris, Rn. 24; Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 24).

    Dem Senat ist es angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Organisationsermessens und Beurteilungsspielraums verwehrt, hinsichtlich der Frage, ob die Auswahl des unterlegenen Antragstellers als möglich erscheint, eine Prognose über eine neu zu treffende Auswahlentscheidung abzugeben und der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 10 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 32; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 38 ff.).

    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 33 ff.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 18; Beschluss des Senats vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 - Juris, Rn. 36).

  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Dies wird umso mehr geboten sein, je näher die Bewerber im Leistungsvergleich beieinander liegen (zum Vergleich eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einer dienstlichen Beurteilung: Beschluss des Senats vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 - Juris, Rn. 16 ff., m. w. Nw.).

    Unklar scheint nach Aktenlage auch, ob die systematische Leistungsbewertung unabhängig von Eingruppierung und Status des Beschäftigten allein an der Erreichung vereinbarter Ziele, Erfolge oder Leistungen bemessen wurde oder wie bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder bei der dienstlichen Beurteilung an den objektiven Anforderungen der übertragenen Aufgabe bzw. an den Anforderungen des statusrechtlichen Amts (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 - Juris, Rn. 20).

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13; Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).

    Dagegen wird - neben den Fällen eines annähernden Gleichstands bei den aktuellen Beurteilungen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 ThürLaufbG) - einer vorangegangenen Beurteilung umso mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn andere Umstände des Einzelfalls es angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.).

  • OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11

    Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13; Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).

    Dagegen wird - neben den Fällen eines annähernden Gleichstands bei den aktuellen Beurteilungen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 ThürLaufbG) - einer vorangegangenen Beurteilung umso mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn andere Umstände des Einzelfalls es angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.).

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13; Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).

    Dem Senat ist es angesichts des dem Dienstherrn zustehenden Organisationsermessens und Beurteilungsspielraums verwehrt, hinsichtlich der Frage, ob die Auswahl des unterlegenen Antragstellers als möglich erscheint, eine Prognose über eine neu zu treffende Auswahlentscheidung abzugeben und der gerichtlichen Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - Juris, Rn. 10 ff.; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 32; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften ermessens- und beurteilungsfehlerfrei ausübt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; stRspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 19 f.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 33 ff.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 18; Beschluss des Senats vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 - Juris, Rn. 36).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Der Beamte kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften ermessens- und beurteilungsfehlerfrei ausübt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; stRspr., vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris, Rn. 19 f.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - Juris, Rn. 10; Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Diese Gewichtung bedarf bei Beurteilungen, die im Ankreuzverfahren erstellt werden, einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 - Juris, Rn. 39 f.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 32 f.; anders, wenn sich eine bestimmte Note aufdrängt oder das Gesamturteil rechnerisch zu ermitteln ist: BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rn. 37; Urteil vom 17. September 2020 - 2 C 2/20 - Juris, Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20
    Demgegenüber dient eine dienstliche Beurteilung dazu, die Grundlage für eine Auswahlentscheidung zu schaffen, sowie der Personalentwicklung (vgl. § 34 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 ThürLaufbG); sie soll darüber Aufschluss geben, in welchem Maß der Beamte den Anforderungen seines Amts genügt und sich in einem höheren Amt voraussichtlich bewähren wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15 - Juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

  • OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12

    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

  • VGH Bayern, 11.08.2020 - 3 CE 20.1370

    Auswahlentscheidung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

    In diesem Fall muss der Dienstherr vielmehr zunächst, auch um seine Auswahlentscheidung über die Vergabe eines auf Lebenszeit zu verleihenden Amtes nicht nur aufgrund einer Momentaufnahme treffen zu können, ernsthaft prüfen, ob und inwieweit auf der Grundlage dieser Leistungseinschätzungen ein tauglicher Qualifikationsvergleich angestellt werden kann, zu diesem Zweck die dort enthaltenen Aussagen "übersetzen" und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander "kompatibel" machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, Juris Rn. 85, allerdings zu abgeordneten Beamten; BVerwG, Beschluss vom 27.04.2010 - 1 WB 39.09 -, Juris Rn. 38; Thür. OVG, Beschluss vom 03.02.2021 - 2 EO 200/20 -, Juris Rn. 28), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auswerten und in der Auswahlentscheidung berücksichtigen (Senatsbeschluss vom 05.02.2021 - 4 S 4274/20 -, Juris Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 28.07.2021 - 2 EO 48/21

    Auswahlentscheidung nach bekanntgegebener, aber noch nicht eröffneter Beurteilung

    Deshalb kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Beschluss des Senats vom 3. Februar 2021 - 2 EO 200/20 - Juris, Rn. 21 f; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 26 f).
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